Informationen über Kraftfahrzeugversicherungen

Anhängerhaftung





Ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27.10.2010 regelt die Anhängerhaftung komplett neu. Bisher war die Schadenregulierung wie folgt geregelt: Sobald ein Anhänger in einen Haftpflichtschaden verwickelt war, übernahm der Haftpflichtversicherer des Zugfahrzeuges den kompletten Schaden. Der Anhängerversicherer regulierte lediglich, wenn der Anhänger nicht mit einem Zugfahrzeug verbunden war und sich auch nicht von ihm löste. Die Schäden, für die der Anhängerversicherer aufkommen musste, waren also überschaubar und die Versicherungsprämien entsprechend niedrig.





Die Gesetzesänderung

Die neue Anhängerhaftung sieht nun vor, dass der angerichtete Schaden des Anhängers immer hälftig vom KFZ Versicherer und Anhängerversicherer geteilt wird. Die Autohaftpflichtversicherung geht zukünfitg mit der Regulierung in Vorleistung und regressiert dann beim Anhängerversicherer. Die neue Rechtssprechung in der Anhängerhaftung wird dazu führen, dass die Versicherungsprämien stark steigen werden. Dies wird sich zum Versicherungswechsel zum 01.01.2012 erstmals bemerkbar machen. Die Versicherungsprämien von Zugfahrzeugen müssten günstiger werden, ob dies so sein wird, muss man abwarten. Für Firmen, welche viele Anhänger haben wird es finanziell spürbar werden. Auch das Ausleihen von Anhängern wird teurer werden.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Versicherungsprämien entwickeln werden. Die Versicherer müssen über 6 Millionen Verträge neu kalkulieren. Versicherungsverträge für Anhänger lassen sich auch bis zum 30.11. kündigen. Ein Versicherungsvergleich macht auch für Anhängerversicherungen Sinn. Mit einem Versichererwechsel lassen sich die Mehrkosten eventuell etwas senken!