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Autohaftpflichtversicherung

Die Autohaftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, und damit eine s.g Pflichtversicherung. Die Deckungssummen, welche in der Autohaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben sind: 1 Million Euro für Sachschäden, 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Die Standartdeckung am Versicherungsmarkt beträgt: 100 Millionen je Schaden, davon bis 8 Millionen Euro je geschädigte Person, wobei in letzter Zeit oft auch 12 Millionen Euro je geschädigte Person angeboten werden. Im Autohaftpflichtversicherung Vergleich sollten weitere Kriterien für einen Abschluss beachten werden. Sind Sie oft beruflich unterwegs? Dann sollte beachte werden ob im Autohaftpflichtversicherung Vergleich eine Umweltschadendeckung vorhanden ist. Nach einem neuen Gesetz aus dem Jahre 2007, dem Umweltschadengesetz haften Sie für alle Schäden, welche durch den Gebrauch des Fahrzeuges an der Flora und Fauna entstehen. Hier kommen schnell Millionenbeträge zusammen. Auch ein Schutzbrief kann in die Autohaftpflichtversicherung integriert werden.

Dieser übernimmt die Kosten bei einer notwendigen Pannenhilfe. Achten Sie hier darauf, ob Sie bereits Mitglied in einem Automobilclub sind, dann ist ein Schutzbrief in Ihrer Autohaftpflichtversicherung nicht notwendig. Sie sind oft im Ausland unterwegs? Dann beachten Sie im Autohaftpflichtversicherung Vergleich auch, ob eine s.g. Mallorcapolice enthalten ist. Wenn Sie ein Fahrzeug im Ausland nutzen welches nicht auf Sie zugelassen ist (z.B. ein Mietfahrzeug) kann es im Ausland zu Komplikationen kommen, da die gesetzlichen Mindestdeckungssummen oft sehr niedrig sind um im Schadenfall nicht ausreichen. Sie würden dann auf den Rest des Schadens mit ihrem Privatvermögen einstehen müssen. Mit der Mallorcapolice werden die Deckungssummen auf die der deutschen Autohaftpflichtversicherung angepasst. Die Auslandsschadenschutzversicherung ist ähnlich der Mallorcapolice, nur geht es hier um nicht selbst verschuldete Unfälle. Wenn Sie im Ausland selber geschädigt werden, dann sind die Leistungen der ausländischen Autohaftpflichtversicherung unter Umständen geringer, als die der deutschen Autohaftpflichtversicherung. Mit einem Auslandsschadenschutz werden Sie entschädigt, als wäre der ausländische Versicherer ein deutscher Versicherer.

In der Autohaftpflichtversicherung werden Sie in s.g. Schadenfreiheitsklassen eingestuft (auch unter „Prozente“ bekannt). Die Schadenfreiheitsklasse errechnet sich nach den Schaden freien Jahren und ändert sich immer im darauf folgenden Versicherungsjahr in Abhängigkeit vom jeweiligen Schadenaufkommen des Vorjahres. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserem Kfz Portal. Um in der Autohaftpflichtversicherung nach einem Leistungsfall nicht zurückgestuft zu werden, können Sie auch einen Rabattschutz in Ihren Tarif einschließen. Sie haben dann einen (bei machen Gesellschaften auch mehrere) Schäden frei.

 

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