Informationen über Kraftfahrzeugversicherungen

Dienstreisekaskoversicherung





Kennen Sie dass? Ihr Mitarbeiter nimmt sein Privatfahrzeug und erledigt damit geschäftliche Fahrten. Soweit so gut. Nur was passiert, wenn dem Mitarbeiter auf dieser geschäftlichen Fahrt ein Unfall passiert und das Fahrzeug beschädigt wird? Dann ist der Ärger groß. Der Mitarbeiter muss seine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen, d.h er wird hochgestuft und muss eine Selbstbeteiligung selber tragen. Als Unternehmer hier dann einen Ausgleich mit dem Mitarbeiter zu finden, ist schwierig. Für diesen geschilderten Fall, sollten Sie eine Dienstreisekaskoversicherung abschließen. Diese übernimmt dann den Kaskoschaden des Mitarbeiters.





Welche Modelle der Absicherung gibt es?

Die Dienstreisekasko kann meistens nicht als alleiniges Risiko abgesichert werden, sondern wird bei dem Versicherer ein gedeckt, welcher auch die KFZ - Flotte des Unternehmens versichert. Es gibt aber auch Versicherer, welche die Dienstreisekaskoversicherung "stand alone" versichern.

Die Tarifierung der Dienstreisekasko (Dienstreisekaskoversicherung) erfolgt durch zwei unterschiedliche Modelle:

Mitarbeitermodell: Hier ist die Anzahl der Mitarbeiter, welche Ihre privaten Fahrzeuge nutzen entscheidend

Kilometermodell: Hier ist die Anzahl der Kilometer, welche gefahren werden ausschlaggebend

In den meisten Fällen wird zu Beginn des Versicherungsjahres ein Vorausbetrag fällig. Am Ende des Jahres werden die Dienstfahrten gemeldet und der Versicherer erstellt die endgültige Abrechnung.

Darüber hinaus gibt es noch eine Dienstreisehaftpflichtversicherung. Diese entschädigt die Differenz, welche der Mitarbeiter aufgrund der Hochstufung seiner Schadenfreiheitsklasse tragen muss.