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Kraftfahrzeugversicherung - Das Informationsportal

Führerscheinregelung

Wenn Sie erstmals ein Fahrzeug zulassen wollen, haben Sie keine Schadenfreiheitsklasse frei, d.h der Vertrag würde mit SF0 = 240% beginnen, dies ist natürlich ziemlich teuer. Falls Sie aber seit 3 Jahren einen Führerschein haben, können Sie die Führerscheinregelung anwenden. Um die Führerscheinregelung anwenden zu können, müssen Sie die Fahrerlaubnis in einem Land der Europäischen Union oder in Norwegen, der Schweiz, Liechtenstein oder Island gemacht haben. Sie erhalten dann die SF ½ (=140%). Sollten Sie noch keine 3 Jahre einen Führerschein haben, gibt es Gesellschaften, welche diese Ihnen trotzdem gewähren. Wenn Sie beispielsweise innerhalb der letzten 6 Monte ein Fahrsicherheitstraining bei einer anerkannten Institution gemacht haben oder wenn Sie seit Ihrem 16 Geburtstag einen Mofaführerschein besitzen oder wenn Sie am Modell „Begleitetes Fahren mit 17“ teilgenommen haben. Es gibt jede Menge Möglichkeiten, Sondereinstufungen zu erwirken. Informieren Sie sich bei Ihrem Versicherungsfachmann!

 

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