Informationen über Kraftfahrzeugversicherungen

Insassenunfallversicherung





Die KFZ Insassenunfallversicherung versichert den berechtigten Fahrer und die berechtigten Beifahrer eines KFZ. Bei einem Unfall des Fahrzeuges werden die verletzten Fahrer bis zur Höhe der Versicherungssumme entschädigt. Der Unfall muß dabei ein von außen auf den Körper der versicherten Person einwirkendes, gesundheitschädigendes und unfreiwilliges Ereignis sein. In manchen Policen ist auch die erhöhte Kraftanstrengung mitversichert. In der Insassenunfallversicherung unterscheidet man zwischen dem Platzsystem und dem Pauschalsystem. Das Pauschalsystem in der Insassen Unfallversicherung versichert alle berechtigten Insassen pauschal mit einer Versicherungssumme. Befinden sich mehr als 2 geschädigte Personen im Fahrzeug wird, je nach Bedinungswert, die Versicherungssumme um 50 % erhöht.





Das Platzsystem in der Insassenunfallversicherung versichert die angegebenen Plätze im Fahrzeug oder eine bestimmte angegebene Personananzahl. Befinden sich meher Personen im Fahrzeug als angegeben, so verringert sich die Versicherungssumme für den einzelnen Mitfahrer entsprechend. Auch eine namentliche Versicherung ist in der Insassenunfallversicherung möglich. Hier wird eine bestimmte Person versichert, welche auch selbständig Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag geltend machen kann.

Insassen Unfallversicherung

Welche Leistungen die KFZ Insassenunfallversicherung im einzelnen erbringt, ergibt sich aus dem Versicherungsschein. Die Leistungen der Insassen Unfallversicherung können sein: Leistung bei Invalidität. Invalidität liegt vor, wenn die versicherte Person auf Dauer mit Ihren körperlichen Fähigkeiten beinträchtigt ist. Die Entschädigung erfolgt als Geldzahlung und richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und der zugrundeliegenden Gliedertaxe. Eine weitere Leistung ist die Leistung im Todesfall. Verstirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres aufgrund eines Unfalls wird die vereinbarte Leistung fällig. Weitere Leistungen sind das Krankenhaustagegeld, das Tagegeld und das Genesungsgeld.

Ist eine Insassenunfallversicherung notwendig und sinnvoll?

Die Insassenunfallversicherung ist insofern nicht unbedingt notwendig, da die KFZ-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters bei Personenschäden der Mitfahrer eintrittspflichtig ist. Für den Fahrer macht eine Fahrerschutzversicherung wesentlich mehr Sinn. Auch ist es besser eine normale Unfallversicherung abzuschließen, da diese die versicherte Person in allen Lebenslagen schützt. Ob eine KFZ Insassenunfallversicherung notwendig und sinnvoll ist? Nein!