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Kündigung KFZ Versicherung bei Fahrzeugwechsel





Statistisch gesehen behält jeder Deutsche sein Auto 7,5 Jahre und kauft oder least sich dann ein Neues. Das ist dann immer eine Chance auch unterjährig seine KFZ Versicherung zu wechseln und einen besseren oder günstigeren Tarif abzuschließen.

Wie funktioniert eine Kündigung der KFZ Versicherung bei Fahrzeugwechsel?

Eigentlich müssen Sie gar nichts tun. Durch das Abmelden des Fahrzeuges an der Zulassungsstelle sendet diese eine Mitteilung an die aktuelle Versicherung. Dies funktioniert auf dem elektronischen Weg. Die Versicherung wird dann in der Regel den Versicherungsvertrag aufheben und die überzahlte Versicherungsprämie zurück erstatten.

Auf was muss man beim Wechsel der Versicherung beachten?

Bei einer Kündigung KFZ Versicherung bei Fahrzeugwechsel und beim Abschluss einer neuen Versicherungspolice wird der neue Versicherer den Schadenfreiheitsrabatt (SFR) vom Vorversicherer anfragen. Dieser bestätigt dann den aktuellen SFR an den neuen Versicherer. Aber Achtung: Es wird immer nur der tatsächlich vorhandene SFR übertragen. Wer also beim Vorversicherer einen Schaden hatte, aber z.B aufgrund eines vorhandenen Rabattschutzes nicht zurückgestuft wurde, der erhält bei der neuen Versicherung nur den wirklichen Rabatt, also den SFR den Sie hätten, wäre kein Rabattschutz eingeschlossen gewesen!

Es gibt aber auch Versicherer, welche den so genannten fiktiven Rabatt (also den, welchen Sie beim Vorversicherer hatten) übernehmen. Dies muss zum Beispiel durch die letzte Prämienrechnung nachgewiesen werden. Es gibt aber nicht viele Gesellschaften, welche so vorgehen. Hier hilft dann nur der Rat eines versierten Versicherungsmaklers oder eine entsprechende Recherche im Internet.





Besonderheiten beim Wechsel der KFZ Versicherung nach Fahrzeugwechsel

Bei manchen Versicherungsverträgen wird kein Schadenfreiheitsrabatt in der Prämienrechnung ausgewiesen, sondern es ist zum Beispiel eine Festprämie (Stückprämie) vereinbart. Dies ist machmal bei KFZ Versicherungen, welche man über den Autohändler abgeschlosen hat, der Fall. Aber auch wenn das Fahrzeug in einer Flottenversicherung integriert war, gibt es Stückprämien.

Aber nur, weil auf der Prämienrechnung kein SFR aufgedruckt ist, heißt das nicht, dass kein SFR vorhanden ist. Die Versicherer führen diesen dann im Hintergrund mit. Die Versicherung kann ihnen dann diesen SFR mitteilen, welcher auch an die neue Versicherung übertragen wird.