Informationen über Kraftfahrzeugversicherungen

Kündigungsfrist KFZ Versicherung

Die Kündigungsfrist KFZ Versicherung beträgt 30 Tage zum 01.01. eines jeden Jahres. Um die Kündigungsfrist zur KFZ Versicherung einzuhalten, ist der Poststempel maßgebend. Um die Kündigungsfrist einhalten zu können, genügt auch ein FAX. Achten Sie dann aber darauf, dass Sie von Ihrem Faxgerät eine Sende-u. Empfangsbestätigung haben. Es gibt mittlerweile Gerichtsurteile, welche dies als Beweis über den Eingang der Kündigung zulassen. Um auf Nummer sicher zu gehen, ist natürlich ein Einschreiben die beste Variante um die Kündigungsfrist KFZ Versicherung beweisen zu können, falls der Versicherer abstreitet eine Kündigung erhalten zu haben.





Falls Sie Ihr Fahrzeug auf Saison zugelassen haben, so ist die Kündigungsfrist 30 Tage vor Beginn der Saison. Sollte also Ihre Saison vom 03-10 in Ihrem Fahrzeugschein eingetragen sein, so müssen Sie bis zum 31.01.2010 gekündigt haben.

Achten Sie bei einer Kündigung stets darauf, auch rechtzeitig neuen Versicherungsschutz zu besorgen.