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Schadenfreiheitsklasse

In der KFZ – Haftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung liegt dem Vertrag eine so genannte Schadenfreiheitsklasse zugrunde. In der Teilkasko ist dies nicht der Fall. Die Schadenfreiheitsklassen sind gestaffelt nach schadenfreien Jahren. D.h. Wenn Sie z.B. 5 schadenfreie Jahre ab Führerscheinerwerb erfahren haben, sind sie in Schadenfreiheitsklasse 5 eingestuft (oder besser, falls Sie ab Beginn eine Sondereinstufung erhalten haben oder die Schadenfreiheitsklasse durch eine Einstufung als Zweitwagen erreicht haben). Diese Schadenfreiheitsklasse ändert sich nun jedes Jahr in Abhängigkeit der eingetretenen Versicherungsschäden im vergangenen Jahr. Sollte kein Schaden eingetreten sein, werden Sie eine Schadenfreiheitsklasse besser gestuft. Sollte ein Schaden eingetreten sein, werden Sie mehrere Klassen nach unten gestuft. Hinter jeder Schadenfreiheitsklasse steht ein gewisser Prozentsatz, dieser Prozentsatz bestimmt die Höhe der Prämie Ihrer Kfz – Versicherung. Daher ist stets zu prüfen, ob der Schaden nicht besser selber bezahlt werden sollte. Dies könnte mittelfristig die günstigere Variante sein als den Schaden der Versicherung zu melden und dann zurückgestuft zu werden. Auch ist es möglich, einen bereits durch die Versicherungsgesellschaft bezahlten Schaden „zurückzukaufen“ um dadurch eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse zu vermeiden.

Schadenfreiheitsklasse Tabelle

Jede Schadenfreiheitsklasse Tabelle der verschiedenen Versicherungsgesellschaften ist unterschiedlich. Auch die Rückstufung im Schadenfall wird durch die Versicherungen verschieden gehandhabt. Daher ist es hier nicht sinnvoll, eine Schadenfreiheitsklasse Tabelle vorzustellen. Schauen Sie am besten in die Versicherungsbedingungen Ihres Kfz Vertrages, dort steht die Schadenfreiheitsklasse Tabelle, welche Ihrem Vertrag zugrunde liegt. Auch können Sie in dieser Schadenfreiheitsklasse Tabelle erkennen, in welche Klasse Sie nach einem Schaden eingestuft werden.

Schadenfreiheitsklasse berechnen

Eine Schadenklasse berechnen, können Sie in dem Sie die Jahre errechnen, in denen Sie den Führerschein besitzen und die Jahre addieren, in denen Sie unfallfrei gefahren sind und dann die bezahlten Schäden entsprechend berücksichtigen. Dies ist aber keine Aufgabe für Laien. Die Schadenklasse berechnen beginnt mit der Benennung des Rabattgrundjahres, d.h. das Jahr in dem der Schadenfreiheitsrabatt begonnen hat zu laufen. Darauf werden dann die schadenfreien Jahre addiert und die regulierten Schäden berücksichtigt. Die so errechnete Schadenfreiheitsklasse wird dann beim Versicherungswechsel dem neuen Versicherer mitgeteilt. Sollten Sondereinstufungen vorliegen, so werden diese bei der Übermittlung der Schadenfreiheitsklasse nicht an die neue Versicherung weitergegeben. Achtung! Auf diese Weise kann Ihnen ein finanzieller Verlust entstehen. Es gibt aber auch Versicherer, welche durch ensprechenden Nachweis (Prämienrechnung) auch die Sondereinstufung übernehmen. Fragen Sie daher beim Versichererwechsel direkt nach, ob Sondereinstufungen „fiktiv“ übernommen werden!

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Sei können sich in dieser Kategorie über die Themen: Zweitwagenregelung, Führerscheinregelung, Rabattschutz und Rabattretter informieren.

 

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