728x90_250 Euro sparen_2  

Home   Sitemap   Impressum  

 

Kraftfahrzeugversicherung - Das Informationsportal

Sonderkündigungsrecht KFZ Versicherung

Sie können Ihre KFZ Versicherung nicht zur zum Jahreswechsel kündigen, sondern haben auch bei einigen Gelegenheiten, ein Sonderkündigungsrecht, um so vorzeitig aus Ihrem KFZ Versicherungsvertrag zu kommen um dann evtl. anderweitig besseren Versicherungsschutz erhalten zu können.

Wir zeigen Ihnen hier die die Möglichkeiten auf, ein Sonderkündigungsrecht KFZ Versicherung auszuüben.

Sonderkündigungsrecht KFZ Versicherung: Aufgrund eines Schadens

Wenn ein Schaden passiert, egal ob Haftpflicht oder Kasko, haben Sie ein Kündigungsrecht. Die Kündigung können Sie mit sofortiger Wirkung oder zu einem von Ihnen zu bestimmenden Zeitpunkt (spätestens zum Ende des Versicherungsjahrs) aussprechend. Dies gilt auch, wenn das Versicherungsunternehmen einen Schaden ungerechtfertigter Weise abgelehnt hat.

Sonderkündigungsrecht KFZ Versicherung: Aufgrund von Beitragserhöhung

Wenn die Versicherungsgesellschaft die Beiträge erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dies muss 30 Tage nach Kenntnis der Beitragserhöhung ausgesprochen werden. Die Kündigung wird sofort, oder zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung wirksam.

Sonderkündigungsrecht KFZ Versicherung: Aufgrund einer Änderung des Schadenfreiheitsrabatt-System

Ändert der Versicherer, das System der Schadenfreiheitsrabatte (zum Beispiel den SF Klassen werden neue Prozente gegenübergestellt) haben Sie ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung ist sofort wirksam, oder spätestens am Tag der Wirksamkeit der Änderung des Schadenfreiheitsrabatt-System.

Sonderkündigungsrecht KFZ Versicherung: Aufgrund Änderung der Bedingungen

Ändert der KFZ Versicherer seine Bedingungen können Sie den Vertrag mit einer Frist von 6 Wochen ab Kenntnis der Änderung aussprechen. Die Kündigung kann sofort wirksam werden, oder zum Tag der Wirksamkeit der Änderung

Sonderkündigungsrecht KFZ Versicherung: Aufgrund Änderung der Typ- oder Regionalklasse

Wenn Sich die Regionalklasse oder die Typklasse ändert und damit eine Beitragserhöhung einher geht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss 30 Tage ab Kenntnis ausgesprochen werden.

 

intern

Home
Impressum
Sitemap


PKW versichern

PKW Versicherung
Autohaftpflichtversicherung
Vollkaskoversicherung
Teilkaskoversicherung
Insassenunfallversicherung
Billigste KFZ Versicherung
Günstige Fahrzeugversicherung berechnen

LKW versichern

LKW Versicherung
Flottenversicherung
Transporterversicherung


Anhänger versichern

Anhänger Versicherung
Pferdeanhänger
Wohnanhänger
Bootsanhänger
PKW Anhänger
Autoanhänger
Anhängerhaftung
 

Motorrad versichern

Motorradversicherung
Kradversicherung
Mopedversicherung
Rollerversicherung


Weitere Versicherungen

Spezialversicherung
Traktorversicherung
Wohnmobilversicherung
Oldtimerversicherung
Youngtimerversicherung
Dienstreisekasko
Mietwagenversicherung
Taxiversicherung
Quad Versicherung


Einstufungen

Schadenfreiheitsklasse
Zweitwagenregelung
Führerscheinregelung
Rabattschutz
Rabattretter
Fahranfänger
 

Kennzeichenarten

KFZ Kennzeichen
EVB Nummer
Deckungskarte
Saisonkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen
Grünes Kennzeichen
Ausfuhrkennzeichen
H - Kennzeichen
Rotes Kennzeichen
Versicherungskennzeichen 2011
Versicherungskennzeichen 2012
Wechselkennzeichen


Tipps & Tricks

KFZ Versicherung wechseln
Kündigungsschreiben
Sonderkündigungsrecht
Kündigungsfristen
Kündigung KFZ Versicherung Vorlage
Sommer Auto
Cabrio Versicherung
News- 2011
Trunkenheitsfahrten
Kündigung Muster