Informationen über Kraftfahrzeugversicherungen

Taxiversicherung





Die Taxiversicherung ist ein so genanntes "schweres Risiko" und die Versicherungsgesellschaften zeichnen dies eher ungern, bei manchen Versicherern gehört dies sogar zum Zeichnungsverbot, d.h. Taxis werden grundsätzlich nicht versichert. Es gibt allerdings auch Versicherer, welche sich auf das Taxigewerbe spezialisiert haben und Versicherungen rund um das Taxigewerbe anbieten und natürlich auch eine Taxiversicherung im Portfolio haben. Es gibt Versicherer, welche einen so genannten Konzessionsnachlaß einräumen, wenn Sie nicht mehr als 3 Konzessionen haben. Sollte dann ein 4. Fahrzeug dazu kommen, entfällt dieser Konzessionsnachlaß. Achten Sie darauf, dass Schadenfreiheitsklassen von einer normalen Kraftfahrzeugversicherung nicht übernommen werden können und Sie immer mit Schadenfreiheitsklasse 0 anfangen.





Absicherung von Taxiflotten

Bei größeren Taxiflotten werden auch Flottenversicherungen angeboten. Hier ist darauf zu achten, wie sich die Rahmenvereinbarung in Bezug auf die Vertragssanierung bei Schlechtverlauf der Flotte äußert. Malusregelungen, welche dazuführen, dass Prämie rückwirkend verlangt werden kann, sind eher nicht zu empfehlen, da hier die Prämie schlecht kalkulierbar ist. Besser sind sogenannte Prämienanapssungsmodelle für das Folgejahr. Eine Taxiversicherung gehört zu den teueren Absicherungen am Kfz-Versicherungsmarkt und muss daher genauesten in die Betriebskalkulation mit einfließen!