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Teilkaskoversicherung

Eine KFZ Teilkaskoversicherung sollten Sie abschließen, wenn Sie sich gegen folgende Risiken absichern möchten: Wildschäden: Achten Sie hier darauf, dass die Teilkaskoversicherung nicht nur Schäden durch die Kollision mit Schwarz-/oder Rehwild beinhaltet, sondern das die Teilkaskoversicherung auch Schäden bezahlt, welche durch Kollision mit Tieren aller Art geschieht. Des weiteren sind Schäden durch Marderbiss versichert. Achten Sie hier darauf, dass auch Folgeschäden durch den Marderbiss bis zu einer gewissen Höhe mitversichert sind. Neuere Policen decken auch den s.g. Tierbiss mit ab. Dies deckt dann in der Teilkaskoversicherung auch Bisse z.B. durch einen Dachs oder Iltis mit ab.

Ebenso zahlt die KFZ Teilkaskoversicherung bei Entwendung des Fahrzeuges. Achten Sie bei neueren Fahrzeugen darauf, dass Sie eine Neuwertentschädigung vereinbart haben. Dann wird Ihnen nicht nur der Wiederbeschaffungswert ersetzt, sondern der Neuwert des Fahrzeuges. Dieses ist möglich, wenn die Entwendung zwischen 0-24 Monaten nach Kauf des Fahrzeuges geschieht. Die Dauer ist abhängig vom Tarif der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Ebenfalls sind in der Teilkaskoversicherung Glasbruchschäden mitversichert, sowie Schäden durch Brand und Überspannung. Auch sind Schäden in der Teilkaskoversicherung abgedeckt, welche durch Sturm oder Hagel verursacht werden. Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Elementarschäden wie Überschwemmung oder Schneedruck ist möglich.

Die KFZ Teilkaskoversicherung wird nicht nach Schadenfreiheitsklasse eingestuft und läuft immer mit 100%. D.h auch wenn ein Schaden eintritt, werden Sie im darauf folgendem Jahr nicht zurückgestuft. Achten Sie darauf, dass bei einem Glasschaden oft auf die Selbstbeteiligung verzichtet wird, wenn das Fahrzeug in einer bestimmten Werkstatt repariert wird. Informieren Sie sich daher vorher bei Ihrem Versicherer ob bei Inanspruchnahme der Teilkaskoversicherung im Falle eines Steinschlages auf die Selbstbeteiligung verzichtet werden kann.

 

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