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Vollkaskoversicherung

Die KFZ Vollkaskoversicherung entschädigt zum einen alle Schäden, welche auch in der Teilkasko versichert sind. Darüber hinaus entschädigt Sie auch alle Beschädigungen an Ihrem KFZ, welche durch einen selbst verschuldeten Unfall entstanden sind. Eine Vollkaskoversicherung ist bei neueren Fahrzeugen unbedingt zu empfehlen, auch bei älteren Fahrzeugen sollten Sie überprüfen, ob eine KFZ-Vollkaskoversicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen werden sollte. Eine genaue Empfehlung abzugeben ist schwierig, dies richtet sich auch nach Ihren finanziellen Möglichkeiten das Risiko eine notwendigen Reparatur oder gar einem Totalschaden selber zu bezahlen.

Achten Sie beim Abschluss einer KFZ Vollkaskoversicherung auf die wesentlichen Tarifmerkmale. Haben Sie ein neues Fahrzeug? Dann achten Sie darauf, dass Ihr Versicherungsvertrag eine Neuwertentschädigung vorsieht. In der Regel wird der Wiederbeschaffungswert erstatten, falls Sie eine Neuwertentschädigung vereinbart haben, wird Ihnen dieser auch erstattet. Der Zeitraum in der dann in der KFZ Vollkaskoversicherung der Neuwert entschädigt wird, ist verschieden. Dieser liegt i.d.R. Zwischen 12 und 24 Monaten und ist auch abhängig davon, ob Ihr Fahrzeug entwendet wurde oder ob der Totalschaden durch einen Unfall geschehen ist. Das neueste am Markt ist die s.g. Kaufwertentschädigung. Diese zahlt bei Entwendung oder Totalschaden des Fahrzeuges über den Wiederbeschaffungswert hinaus, den Kaufpreis des Fahrzeuges, soweit dieser realistisch war. In der KFZ Vollkaskoversicherung sind Schäden, welche aufgrund grober Fahrlässigkeit resultieren, teilweise vom Versicherungsschutz ausgenommen. Bei guten Versicherungspolicen ist die grobe Fahrlässigkeit eingeschlossen, achten Sie daher auch darauf! Wenn sich Ihr Fahrzeug aufgrund eines Unfalls in der Werkstatt befunden hat, treten oft Wertverbesserungen an Ihrem Fahrzeug auf, welche durch Ersatzteile oder Neulackierungen entstehen. Der Versicherer kann nun diese Rechnungsposten von der Ersatzleistung abziehen, den s.g. „Abzug neu für alt“. Achten Sie auch hier darauf, dass geregelt ist, dass der Versicherer keinen „Abzug neu für alt“ vornimmt. Falls Ihr Fahrzeug geleast ist, sollten sie auch eine GAP-Deckung vereinbaren. Diese zahlt bei Totalschaden oder Entwendung des Fahrzeuges die Differenz zwischen der Summe, welche die Leasingbank noch möchte und dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges. Die GAP-Deckung ist auch für finanzierte Fahrzeuge möglich.

Die Prämien in der Vollkaskoversicherung richten Sich nach den Schadenfreiheitsklassen (auch Prozente genannt). Je nach dem in welche Schadenfreiheitsklasse Sie eingestuft sind, wird die Prämie für die KFZ Vollkaskoversicherung höher oder niedriger. Falls ein Schaden eintritt, werden Sie zurückgestuft und die Prämie für die Vollkaskoversicherung wird teurer. Dagegen können Sie sich mit einem Rabattschutz schützen. Dieser kann in Ihren Versicherungsvertrag eingeschlossen werden und Sie haben einen Schaden frei. Auch können Sie sich überlegen, ob Sie eine Werkstattbindung in Ihren Vollkaskoversicherungsvertrag einbinden. Hier muss das Fahrzeug in einer vom Versicherer vorgegebenen Werkstatt repariert werden. Dies senkt die Prämie in der Vollkaskoversicherung bis zu 20%.

 

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