Informationen über Kraftfahrzeugversicherungen

Werkstattbindung





Wer eine KFZ Versicherung abschließt, hat die Qual der Wahl. Soll ein Tarif mit Werkstattbindung oder ohne gewählt werden? Nur was verbirgt sich hinter der Werkstattbindung und für wen ist der Tarifbaustein interessant?

Werkstattbindung für Kaskoversicherte

Wählen kann den Tarifbaustein nur, wer auch eine Kaskoversicherung für sein Fahrzeug abschließt. Derjenige welcher sich dafür entscheidet, erwarten folgende Vorteile:

Die Leistungen sind aber von Versicherer zu Versicherer verschieden. Nicht jeder Tarif sieht einen Leihwagen oder einen Hol- und Bringservice vor.

Die Werkstattbindung bringt aber auch Nachteile mit sich:





Marktentwicklung bei Tarifen mit Werkstattbindung

Die Anbieter haben in letzter Zeit die Tarife mit Werkstattbindung teilweise geändert. In früheren Tarifen war eine Beitragsreduzierung von 20% die Regel. Der Tarifbaustein war für alle Fahrzeuge möglich. In aktuellen Tarifen wird oft für geleaste Fahrzeuge keine Werkstattbindung mehr angeboten, oder der Hol- und Bringservice ist nur inbegriffen, wenn man keine Werkstattbindung abgeschlossen hat, im Schadenfall aber auf den Werkstattservice des Versicherers zurückgreift.

Was passiert, wenn man sich nicht an die Werkstattbindung hält

Grundsätzlich kann man natürlich eine Werkstatt des Vertrauens beauftragen. Der Versicherer wird dann aber nur i.d.R. 80% des Rechnungsbetrages übernehmen. Dies gilt auch bei einer Abrechnung nach Kostenvoranschlag.

Welche Probleme kann es noch geben?

Wer ein geleastes Fahrzeug hat muss aufpassen. Schließt man eine Werkstattbindung ab, so muss man auch in eine Partnerwerkstatt des Versicherers. In den Leasingbedinungen ist aber oft vereinbart, dass im Schadenfall die Fachwerkstatt des Autohändlers aufgesucht werden muss. Hier muss man vorher prüfen, ob die günstigere Versicherungsprämie wirklich sinnvoll ist. Am Ende des Leasingsvertrages drohen ggf. Vertragsstrafen oder Nachzahlungen!