Informationen über Kraftfahrzeugversicherungen

Zweitwagenregelung

Wenn ein KFZ Vertrag ohne Übernahme eines Schadenfreiheitsrabattes aus einem Vorvertrag beginnt, wird dieser in der Regel mit SF0 = 240% eingestuft. Sollte aber auf Sie, Ihrem Ehepartner oder in häuslicher Gemeinschaft lebendem Partner bereits ein Fahrzeug zugelassen sein, haben Sie bei einigen Versicherungsgesellschaften, die Möglichkeit den Vertrag mit SF2 (=85%) beginnen zu lassen. Hierfür haben die Versicherungen verschiedene Kriterien, wann die Zweitwagenregelung angewandt werden kann. So ist z.b. oft ein abweichender Halter nicht zulässig und der jüngste Fahrer muss mind. 23 Jahre alt sein.

Manche Versicherer bieten zur Zweitwagenregelung auch nur eine Einstufung in SF ½ an. Wenn Sie sich ein neues Fahrzeug anschaffen und dies nicht beim aktuellen KFZ - Versicherer versichern möchte, ist auch folgendes möglich: Sie versichern das neue Fahrzeug per Zweitwagenregelung bei einem neuen Versicherer und versichern auch das Erstfahrzeug per Spätbeginnantrag bei diesem Versicherer. Hier können Sie u. U. ihr neues Fahrzeug per Zweitwagenregelung direkt günstiger versichern und Ihr altes Fahrzeug beim neuen Versicherer auch preiswerter absichern!