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Kurzzeitkennzeichen

Ein Kurzzeitkennzeichen wird dafür benötigt, um ein Fahrzeug für max. 5 Tage zuzulassen, dies ist zum Beispiel notwendig bei der Überführung eines Fahrzeuges. Eine Kurzzeitkennzeichen erhalten Sie beim Straßenverkehrsamt. Dort legen Sie eine eVB einer Versicherungsgesellschaft vor. Achten Sie darauf, dass Versicherungsgesellschaft bei der Ausgabe eines Kurzzeitkennzeichen meist nur die KFZ Haftpflichtversicherung anbieten, dies ist aber hochriskant, denn falls innerhalb der 5 Tage etwas passiert, haben Sie keinen Kaskoschutz. Sprechen Sie daher Ihren Versicherungsagenten gezielt auf eine vorläufige Deckung für das Kurzzeitkennzeichen an. Dies ist möglich, natürlich nur mit einem Prämienaufschlag.

Kurzzeitkennzeichen Kosten

Die Kurzzeitkennzeichen Kosten sind bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften unterschiedlich. Diese betragen im Schnitt zwischen 40-70 Euro. Viele Gesellschaften erlassen allerdings die Kurzzeitkennzeichen Kosten, wenn das Fahrzeug dann endgültig bei der Gesellschaft versichert wird, welche auch die EVB für das Kennzeichen ausgegeben hat.

Deckungskarte Kurzzeitkennzeichen

Eine Deckungskarte für Kurzzeitkennzeichen in dem Sinne gibt es nicht mehr. Sie benötigen eine elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassung eines Fahrzeuges. Diese elektronische Deckungskarte können Sie dann nutzen um bei der Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen zu erhalten.

Auch Kurzzeitkennzeichen online zu beantragen ist möglich, hierzu finden Sie diverse Seiten im Internet. Der Kurzzeitkennzeichen Preis ist aber auch nicht anders, als wenn Sie über eine Versicherungsagentur gehen.

 

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