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Versicherungskennzeichen 2012

Den Besitzern eines Mopeds, Mofas, Mokicks oder eines Rollers wird empfohlen, sich rechtzeitig um die Beschaffung des Versicherungskennzeichens für das kommende Versicherungsjahr 2012 zu bemühen. Als Stichtag gilt der 01. März 2012, und die Gültigkeit beträgt jeweils ein Kalenderjahr. Zur Unterscheidung der Versicherungskennzeichen wechseln die Schilder von Jahr zu Jahr die Farbe. Alle im Versicherungsjahr gültigen Versicherungskennzeichen 2012 tragen dann die Farbe Blau.

Das Versicherungskennzeichen 2012 ist Pflicht

Im Unterschied zu Motorrädern müssen die hier genannten Leichtkrafträder mit Motorvolumen bis zu 50 Kubikzentimeter (ccm) und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h nicht über das Straßenverkehrsamt gemeldet oder abgemeldet werden. Es besteht allerdings die vom Gesetzgeber geforderte Versicherungspflicht gemäß § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Für alle Halter und Fahrer von Kleinkrafträdern bedeutet der Betrieb ihres Leichtkraftfahrzeugs deshalb die Verpflichtung, für die Ausrüstung mit dem neuen Versicherungskennzeichen 2012 zu sorgen. Dies betrifft Kleinkrafträder, inklusive der Roller, Fahrräder mit Hilfsmotor – kurz Mofas genannt – aber auch mittels Motor betriebene Krankenfahrstühle sowie die Kategorie der mehrrädrigen Leichtkraftfahrzeuge (Quads, Trikes, Segways). Das neue Versicherungskennzeichen 2012 muss zum Beginn des neuen Versicherungsjahres, am 01.März 2012, am Fahrzeug angebracht werden. Wer ohne gültiges Versicherungszeichen unterwegs ist, genießt keinen Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Deshalb ist der 01.März für die Fahrer ein besonders wichtiger Termin, denn das Versicherungskennzeichen wird nach einjähriger Laufzeit ungültig.

Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist für jeden Fahrzeughalter gesetzlich vorgeschriebene Pflicht. Die Haftpflichtversicherung steht im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeugs für die an Dritten verursachten Schäden ein und regelt den gesetzlichen Anspruch auf Schadenersatz. Im Straßenverkehr kann es schnell passieren, dass man mehrere Autoteile beschädigt. Haftpflichtversicherungen für Kraftfahrzeuge können bei zahlreichen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden. In der Regel lohnt sich vor dem Versicherungsabschluss ein Vergleich des Preises und der Versicherungsleistungen der einzelnen Gesellschaften. Der Versicherungspreis gestaltet sich in Abhängigkeit von der Motorleistung und der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs. Aber auch das Alter des Antragsstellers ist für die Versicherungskonditionen von nicht geringer Bedeutung. Empfehlenswert ist ein Versicherungsvertrag, der eine Deckungssumme von pauschal 100.000.000 Euro, für Personen-, Sachwert- und Vermögensschäden vorsieht. Mit der Beantragung der neuen Versicherungskennzeichen 2012 erhebt die Versicherung gleichzeitig den Betrag für die Kfz-Haftpflichtversicherung 2012. Bei minderjährigen Fahrern muss der Versicherungsantrag zum Einverständnis von den Eltern unterzeichnet werden.

Versicherungskennzeichen 2012 in blauer Farbe

Die beschriebenen Kleinkrafträder und elektrisch betriebenen Krankenfahrstühle führen ihr Versicherungskennzeichen grundsätzlich am Heck. Für das Jahr 2012 trägt es einen blauen Farbton und behält bis zum 28., in Schaltjahren 29. Februar, seine Gültigkeit und muss zum Stichtag am 01. März 2013 durch ein grünes Versicherungszeichen ersetzt werden. Das im Hochformat anzubringende, rechteckige Schild ist zweizeilig gegliedert und besteht aus einer Zeile mit drei Ziffern und einer zweiten Zeile mit drei Buchstaben. Sein Format ist sichtbar kleiner als jenes von gewöhnlichen Kraftfahrzeug-Kennzeichen. Die jeweils vergebene Nummer ist nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden, sondern wird in der Regel nach dem Zufallsprinzip vergeben. Die Kombination aus drei Buchstaben in der zweiten Zeile gibt Aufschluss über die versichernde Gesellschaft und kann zu deren Identifikation genutzt werden. Zusätzlich zur Jahrgangsidentifikation über die jeweils gültige Farbe befindet sich am unteren Rand des Kennzeichens die Angabe des Kalenderjahres, für die das Versicherungskennzeichen gilt.

 

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